Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittler
zwischen Personalvermittlungen und der Spital Bülach AG. Sie gelten auch für Einzelaufträge,
sofern für diese keine schriftlich festgehaltenen Regelungen vereinbart wurden, die von diesen AGB
abweichen.
Wer mit der Spital Bülach AG einen Vertrag für Personalvermittlung abschliesst oder der Spital Bülach
AG das Dossier einer Bewerberin oder eines Bewerbers zustellt, akzeptiert damit die vorliegenden
AGB. Es gelten ausschliesslich diese.
Wird die/der gleiche Bewerber:in von mehreren Personalvermittlungen auf dieselbe Vakanz bei der
Spital Bülach AG vorgeschlagen, ist das Eingangsdatum des Dossiers der jeweiligen Vermittlung massgebend
für das Zustandekommen des Vertrags zwischen der Spital Bülach AG und der jeweiligen
Personalvermittlung.
Hat sich ein:e Kandidat:in innerhalb der letzten 12 Monate bevor die Personalvermittlung ihr/sein Dossier
bei der Spital Bülach AG eingereicht hat, bereits selbständig bei der Spital Bülach AG beworben,
besteht kein Anspruch der Personalvermittlung auf das Erfolgshonorar.
Bewirbt sich ein:e Bewerber:in, nachdem ihr/sein Dossier von der Personalvermittlung auf eine Vakanz
bei der Spital Bülach AG eingereicht worden ist, von sich aus und/oder durch einen Dritten zeitgleich
und/oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich auf eine andere Vakanz bei der Spital Bülach
AG, kommt hierfür kein Vertragsverhältnis zwischen der Spital Bülach AG und der Personalvermittlung
zustande und die Spital Bülach AG schuldet der Personalvermittlung hierfür kein Honorar.
und über die erforderlichen Bewilligungen für Personalvermittlungen zu verfügen. Die Personalvermittlung
ist verpflichtet, der Spital Bülach AG auf Verlangen, Kopien der entsprechenden Bewilligungen
vorzulegen.
Vakanz bei der Spital Bülach AG empfehlen, sorgfältig auf Eignung für die offene Stelle zu prüfen und
notwendige persönliche Gespräche zu führen, bevor sie ein komplettes Dossier (Beschreibung der
Kandidat:in, Kopie des Lebenslaufs, alle Zeugnisse, Diplome, Kopie Ausländerausweis und weitere für
die Bewerbung wichtige Unterlagen) an die Spital Bülach AG senden.
von der Spital Bülach AG nur vergütet, wenn dies vorab und in einer separaten Vereinbarung der Parteien
festgesetzt wurde.
oder den Kandidaten, verpflichtet sich die Spital Bülach AG zur Bezahlung eines Honorars. Das zu
bezahlende Honorar basiert auf dem vereinbarten Bruttojahresgehalt (inkl. 13. Monatsgehalt) der Kandidatin
oder des Kandidaten.
bis 80’000 | 10% |
80’001 – 100’000 | 12% |
100’001 – 130’000 | 15% |
130’001 – 150’000 | 17% |
150’001 – 180’000 | 19% |
180’001 – 200’000 | 20% |
ab 200’001 | 22% |
Zeitpunkt des Versands des Arbeitsvertrages an die Kandidatin oder den Kandidaten mit einer Zahlungsfrist
von 30 Tagen erstellt. Die Honorarrechnung deckt sämtliche Leistungen (inkl. Spesen) der
Personalvermittlung ab.
Führt die Personalvermittlung nicht zur Ausstellung eines Anstellungsvertrages an die Bewerberin
oder den Bewerber, schuldet die Spital Bülach AG, unabhängig von den Gründen die dazu geführt haben,
der Personalvermittlung kein Honorar.
nicht an, hat die Personalvermittlung das gesamte Erfolgshonorar innert 30 Tagen zurück zu
erstatten. Verlässt ein durch die Personalvermittlung vermittelte:r Kandidat:in innerhalb der ersten
6 Monate nach Stellenantritt die Spital Bülach AG oder kündigt die Spital Bülach AG aus Leistungsund/
oder Verhaltensgründen innerhalb dieser Frist, so hat die Personalvermittlung der Spital Bülach
AG 75 % des Erfolgshonorars zurück zu erstatten. Ausgeschlossen davon sind folgende Gründe für
die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die nicht im Einflussbereich der Personalvermittlung liegen:
Krankheit, Unfall, Arbeitsplatzabbau oder Reorganisation.
einzuhalten.
nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft.
und der Gleichbehandlung.
die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet
sind. Im Zweifel sind sämtliche Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Vorbehalten
bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht schon vor Vertragsabschluss und gilt nach Beendigung des Vertrages
weiter.
liegt vor bei der Weitergabe vertraulicher Informationen innerhalb des eigenen Unternehmens oder an
beigezogene Dritte, sofern die Weitergabe für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
nur nach schriftlicher Zustimmung der Spital Bülach AG zulässig. Dies gilt ebenso für die Verwendung
des Logos der Spital Bülach AG durch die Personalvermittlung.
der Ablehnung ihres/seines Dossiers / ihrer/seiner Bewerbung.
Bis zur Ausstellung des Anstellungsvertrages können sich die Spital Bülach AG oder die Personalvermittlung
jederzeit ohne finanzielle Folgen vom Vertrag zurückziehen.
ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form sowie der Unterzeichnung durch beide Parteien.
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das Gericht in Bülach.
werden.