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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittler

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittlung
 
 
 
Anwendungs- und Geltungsbereich
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungen
zwischen Personalvermittlungen und der Spital Bülach AG. Sie gelten auch für Einzelaufträge,
sofern für diese keine schriftlich festgehaltenen Regelungen vereinbart wurden, die von diesen AGB
abweichen.

Wer mit der Spital Bülach AG einen Vertrag für Personalvermittlung abschliesst oder der Spital Bülach
AG das Dossier einer Bewerberin oder eines Bewerbers zustellt, akzeptiert damit die vorliegenden
AGB. Es gelten ausschliesslich diese.

Wird die/der gleiche Bewerber:in von mehreren Personalvermittlungen auf dieselbe Vakanz bei der
Spital Bülach AG vorgeschlagen, ist das Eingangsdatum des Dossiers der jeweiligen Vermittlung massgebend
für das Zustandekommen des Vertrags zwischen der Spital Bülach AG und der jeweiligen
Personalvermittlung.

Hat sich ein:e Kandidat:in innerhalb der letzten 12 Monate bevor die Personalvermittlung ihr/sein Dossier
bei der Spital Bülach AG eingereicht hat, bereits selbständig bei der Spital Bülach AG beworben,
besteht kein Anspruch der Personalvermittlung auf das Erfolgshonorar.

Bewirbt sich ein:e Bewerber:in, nachdem ihr/sein Dossier von der Personalvermittlung auf eine Vakanz
bei der Spital Bülach AG eingereicht worden ist, von sich aus und/oder durch einen Dritten zeitgleich
und/oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich auf eine andere Vakanz bei der Spital Bülach
AG, kommt hierfür kein Vertragsverhältnis zwischen der Spital Bülach AG und der Personalvermittlung
zustande und die Spital Bülach AG schuldet der Personalvermittlung hierfür kein Honorar.
 
 
Gesetzliche Vorschriften
 
Die Personalvermittlung anerkennt, die gesetzlichen Vorschriften für Personaldienstleistungen einzuhalten
und über die erforderlichen Bewilligungen für Personalvermittlungen zu verfügen. Die Personalvermittlung
ist verpflichtet, der Spital Bülach AG auf Verlangen, Kopien der entsprechenden Bewilligungen
vorzulegen.
 
 
Leistungsumfang der Personalvermittlung
 
Die Personalvermittlungen haben die Verpflichtung die Kandidatinnen/Kandidaten, welchen sie für die
Vakanz bei der Spital Bülach AG empfehlen, sorgfältig auf Eignung für die offene Stelle zu prüfen und
notwendige persönliche Gespräche zu führen, bevor sie ein komplettes Dossier (Beschreibung der
Kandidat:in, Kopie des Lebenslaufs, alle Zeugnisse, Diplome, Kopie Ausländerausweis und weitere für
die Bewerbung wichtige Unterlagen) an die Spital Bülach AG senden.
 
Zusätzliche Leistungen der Personalvermittlung wie Inserate, Assessments, Gutachten etc. werden
von der Spital Bülach AG nur vergütet, wenn dies vorab und in einer separaten Vereinbarung der Parteien
festgesetzt wurde.
 
 
Erfolgshonorar / Rechnungsstellung
 
Mit dem Versand des Anstellungsvertrages an die für die ausgeschriebene Stelle rekrutierte Kandidatin
oder den Kandidaten, verpflichtet sich die Spital Bülach AG zur Bezahlung eines Honorars. Das zu
bezahlende Honorar basiert auf dem vereinbarten Bruttojahresgehalt (inkl. 13. Monatsgehalt) der Kandidatin
oder des Kandidaten.
 
Das Honorar wird wie folgt berechnet:
 
Bruttojahresgehalt in CHF     Honorar
bis 80’000 10%
80’001 – 100’000 12%
100’001 – 130’000 15%
130’001 – 150’000 17%
150’001 – 180’000 19%
180’001 – 200’000 20%
ab 200’001 22%
 
Die Honorarrechnung versteht sich exkl. Mehrwertsteuer und wird von der Personalvermittlung zum
Zeitpunkt des Versands des Arbeitsvertrages an die Kandidatin oder den Kandidaten mit einer Zahlungsfrist
von 30 Tagen erstellt. Die Honorarrechnung deckt sämtliche Leistungen (inkl. Spesen) der
Personalvermittlung ab.

Führt die Personalvermittlung nicht zur Ausstellung eines Anstellungsvertrages an die Bewerberin
oder den Bewerber, schuldet die Spital Bülach AG, unabhängig von den Gründen die dazu geführt haben,
der Personalvermittlung kein Honorar.
 
 
Garantieleistungen
 
Tritt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die vermittelte Stelle nach Zustellung des Arbeitsvertrages
nicht an, hat die Personalvermittlung das gesamte Erfolgshonorar innert 30 Tagen zurück zu
erstatten. Verlässt ein durch die Personalvermittlung vermittelte:r Kandidat:in innerhalb der ersten
6 Monate nach Stellenantritt die Spital Bülach AG oder kündigt die Spital Bülach AG aus Leistungsund/
oder Verhaltensgründen innerhalb dieser Frist, so hat die Personalvermittlung der Spital Bülach
AG 75 % des Erfolgshonorars zurück zu erstatten. Ausgeschlossen davon sind folgende Gründe für
die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die nicht im Einflussbereich der Personalvermittlung liegen:
Krankheit, Unfall, Arbeitsplatzabbau oder Reorganisation.
 
 
Datenschutz
 
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in ihrem Verantwortungsbereich die anwendbare Datenschutzgesetzgebung
einzuhalten.
 
 
Haftung
 
Die Personalvermittlung haftet für alle Schäden, die sie der Spital Bülach AG verursacht, sofern sie
nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft.
 
 
Arbeitsschutzbestimmungen, Gleichbehandlung
 
Die Vermittlung verpflichtet sich zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen
und der Gleichbehandlung.
 
 
Vertraulichkeit
 
Die Parteien behandeln sämtliche Informationen und Daten aus dem Vertragsverhältnis vertraulich,
die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet
sind. Im Zweifel sind sämtliche Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Vorbehalten
bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht schon vor Vertragsabschluss und gilt nach Beendigung des Vertrages
weiter.
 
Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht gegenüber Dritten. Keine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht
liegt vor bei der Weitergabe vertraulicher Informationen innerhalb des eigenen Unternehmens oder an
beigezogene Dritte, sofern die Weitergabe für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
 
 
Äusserungen gegenüber den Medien / Verwendung des Spital Bülach AG Logos
 
Gegenüber den Medien sind Äusserungen der Personalvermittlung im Zusammenhang mit dem Vertrag
nur nach schriftlicher Zustimmung der Spital Bülach AG zulässig. Dies gilt ebenso für die Verwendung
des Logos der Spital Bülach AG durch die Personalvermittlung.
 
 
Dauer des Auftrags
 
Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit der Anstellung der Kandidatin, des Kandidaten bzw. mit
der Ablehnung ihres/seines Dossiers / ihrer/seiner Bewerbung.

Bis zur Ausstellung des Anstellungsvertrages können sich die Spital Bülach AG oder die Personalvermittlung
jederzeit ohne finanzielle Folgen vom Vertrag zurückziehen.
 
 
Schriftlichkeit
 
Abschluss, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der Vertragsbestandteile bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form sowie der Unterzeichnung durch beide Parteien.
 
 
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslich zuständig bei
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das Gericht in Bülach.
 
 
Gültigkeit
 
Diese AGB gelten für alle Dossiers, die ab dem 1. August 2024 bei der Spital Bülach AG eingereicht
werden.